
Die E-Auto-Förderung 2026 ist da – und sie fällt deutlich sozialer aus als der alte Umweltbonus. Denn wer seit dem 1. Januar 2026 ein neues Elektroauto oder einen passenden Plug-in-Hybrid zugelassen hat, bekommt zwischen 1.500 und 6.000 Euro vom Staat zurück. In diesem Ratgeber erkläre ich dir als Automobilingenieur alle wichtigen Details zur E-Auto-Förderung 2026: von den genauen Bedingungen über die Einkommensgrenzen bis hin zum Ablauf der Antragstellung.
Was ist die E-Auto-Förderung 2026 genau?
Am 19. Januar 2026 hat Bundesumweltminister Carsten Schneider die Eckpunkte für das neue Förderprogramm bekannt gegeben. Grundsätzlich gilt: Private Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bekommen beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos eine staatliche Prämie. Das Geld dafür stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung.
Hier sind die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:
- Zeitraum: Rückwirkend ab 1. Januar 2026 bis voraussichtlich 2029
- Budget: 3 Milliarden Euro (für rund 800.000 Fahrzeuge)
- Höhe: 1.500 bis 6.000 Euro – je nach Autotyp, Einkommen und Kinderzahl
- Portal: Voraussichtlich ab Mai 2026 online verfügbar
- Frist: Bis zu 12 Monate nach Zulassung des Autos
Im Gegensatz zum alten Umweltbonus, der Ende 2023 plötzlich endete, richtet sich die neue Förderung ausschließlich an Privatpersonen. Außerdem ist sie sozial gestaffelt. Gewerbliche Käufer dagegen profitieren weiterhin von der günstigen Dienstwagensteuer und der schnellen Abschreibung.
Wie hoch ist die E-Auto-Förderung 2026? Alle Beträge erklärt

Die Höhe der Prämie hängt von drei Dingen ab: erstens vom Fahrzeugtyp, zweitens vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und drittens von der Zahl der Kinder unter 18 im Haushalt.
Grundbetrag nach Fahrzeugtyp
| Fahrzeugtyp | Grundbetrag |
|---|---|
| Rein elektrisches Auto (BEV) | 3.000 € |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) / Range Extender | 1.500 € |
Zuschlag pro Kind im Haushalt
Darüber hinaus gibt es für jedes Kind unter 18 Jahren einen Zuschlag von 500 Euro – allerdings höchstens für zwei Kinder. Somit sind bis zu 1.000 Euro extra möglich.
Staffelung nach Einkommen
Zusätzlich zum Grundbetrag und Kinderbonus gibt es je nach Einkommen noch einen weiteren Aufschlag:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Aufschlag bei BEV | Aufschlag bei PHEV |
|---|---|---|
| Bis 45.000 € | + 2.000 € | + 1.000 € |
| 45.001 – 60.000 € | + 1.000 € | + 500 € |
| 60.001 – 80.000 € | kein Aufschlag | kein Aufschlag |
Beispiele: So viel Geld bekommst du
Beispiel 1: Alleinstehend, zvE 40.000 €, keine Kinder, kauft ein E-Auto → 3.000 € (Grund) + 2.000 € (Staffelung) = 5.000 € Prämie
Beispiel 2: Familie mit 2 Kindern, zvE 50.000 €, kauft ein E-Auto → 3.000 € + 1.000 € (Kinder) + 1.000 € (Staffelung) = 5.000 € Prämie
Beispiel 3: Familie mit 2 Kindern, zvE 42.000 €, kauft ein E-Auto → 3.000 € + 1.000 € (Kinder) + 2.000 € (Staffelung) = 6.000 € Höchstbetrag
Beispiel 4: Alleinstehend mit 1 Kind, zvE 75.000 €, kauft einen PHEV → 1.500 € + 500 € (Kind) = 2.000 € Prämie
Wer kann die E-Auto-Förderung 2026 beantragen? Alle Bedingungen

Was du als Person mitbringen musst
- Du bist eine Privatperson – also kein Unternehmen, kein Verein und kein Gewerbe
- Dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt bei höchstens 80.000 Euro pro Jahr
- Falls du Kinder hast, erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro pro Kind auf maximal 90.000 Euro
- Zum Nachweis brauchst du die letzten zwei Steuerbescheide (höchstens 3 Jahre alt)
Was genau ist das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE)?
Wichtig: Das zvE ist weder dein Brutto- noch dein Nettoeinkommen. Stattdessen findest du es auf deinem Steuerbescheid. Es ergibt sich nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorge, Sonderausgaben und Freibeträgen. Daher liegt es bei den meisten Arbeitnehmern deutlich unter dem Bruttogehalt.
Zur Einordnung: Laut dem <a href=“https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung“ target=“_blank“ rel=“noopener“>Bundesumweltministerium (BMUV)</a> liegt die Grenze von 80.000 Euro bei rund 4.800 Euro monatlichem Haushaltsnetto für Alleinstehende. Bei Ehepaaren sind es ungefähr 5.400 Euro netto.
Falls du in Rente bist, kannst du stattdessen eine Rentenbescheinigung oder eine Selbsterklärung vorlegen.
Was dein Fahrzeug erfüllen muss
- Es muss ein Neuwagen sein – also erstmals in Deutschland zugelassen
- Es gehört zur Fahrzeugklasse M1 (also Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen)
- Das Zulassungsdatum liegt ab dem 1. Januar 2026
- Du musst das Auto mindestens 36 Monate behalten
- Sowohl Kauf als auch Leasing gehen in Ordnung
- Es gibt keine Obergrenze beim Listenpreis
Welche Antriebe gefördert werden
- Rein elektrische Autos (BEV) – volle Förderung
- Plug-in-Hybride (PHEV) – gefördert, wenn mindestens eine Bedingung stimmt:
- Entweder maximal 60 g CO₂ pro km ODER
- mindestens 80 km elektrische Reichweite
- E-Autos mit Range Extender – gleiche Bedingungen wie beim PHEV
Gut zu wissen: Ab Juli 2027 will die Bundesregierung die Förderung von PHEV und Range Extendern an den echten CO₂-Ausstoß im Alltag knüpfen. Genaueres dazu steht aber noch nicht fest.
Was nicht gefördert wird
- Gebrauchtwagen (frühestens 2027 könnte sich das ändern)
- Firmenwagen und gewerblich genutzte Fahrzeuge
- Autos, die vor dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden
So stellst du den Antrag für die E-Auto-Förderung 2026
Schritt 1: E-Auto kaufen oder leasen
Entscheidend ist dabei nur das Datum der Neuzulassung – also nicht, wann du bestellt hast. Du kannst dein Auto also schon jetzt aussuchen und bestellen. Solange die Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026 liegt, hast du Anspruch auf die Prämie.
Schritt 2: Alle Unterlagen zusammenstellen
Folgende Dokumente brauchst du für den Antrag:
- Eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (also den Fahrzeugschein)
- Deine letzten zwei Steuerbescheide (höchstens 3 Jahre alt)
- Deinen Personalausweis (am besten mit Online-Funktion, denn das beschleunigt die Bearbeitung)
Schritt 3: Online-Antrag stellen (ab Mai 2026)
Das Antragsportal des Bundesumweltministeriums geht voraussichtlich im Mai 2026 online. Im Vergleich zum früheren Umweltbonus brauchst du diesmal nur einen einzigen Antrag – also deutlich weniger Aufwand. Weitere Infos dazu findest du auf der <a href=“https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e-auto-foerderprogramm-2403088″ target=“_blank“ rel=“noopener“>offiziellen Seite der Bundesregierung</a>.
Schritt 4: Geld erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Prämie als steuerfreier Einmalbetrag ausgezahlt. Folglich musst du das Geld nicht versteuern, weil es sich um einen Zuschuss und nicht um Einkommen handelt.
Tipp von AutoColumn: Du hast zwar bis zu 12 Monate nach der Zulassung Zeit für den Antrag. Trotzdem empfehle ich, den Antrag frühzeitig zu stellen. Denn wenn der Topf von 3 Milliarden Euro leer ist, endet die Förderung – unabhängig vom Jahr.
Welche E-Autos lohnen sich 2026 mit der Förderung besonders?
Dank der neuen Prämie werden einige Modelle besonders günstig. Im Folgenden findest du eine Auswahl der spannendsten Elektroautos für 2026:
Kleine E-Autos unter 30.000 Euro
- Dacia Spring (ab rund 17.000 €) – mit bis zu 6.000 € Prämie ab nur 11.000 €
- Renault Twingo E-Tech (ab rund 19.990 €) – kommt 2026 neu mit Retro-Design
- Citroën ë-C3 (ab rund 23.300 €) – ein günstiger Einstieg in die E-Welt
- VW ID.Polo (ab rund 25.000 €, erwartet Ende 2026) – der lang erwartete kleine Stromer von VW
Mittelklasse-Elektroautos
- VW ID.3 (ab rund 33.000 €) – Deutschlands beliebtestes E-Auto
- MG4 Electric (ab rund 34.990 €) – sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Cupra Born (ab rund 35.000 €) – sportlicher als der ID.3, dabei eng verwandt
- BYD Dolphin (ab rund 33.000 €) – starker Herausforderer aus China
Größere Elektroautos
- BMW iX3 Neue Klasse (kommt 2026) – bis zu 800 km Reichweite erwartet
- Mercedes CLA EQ (ab Anfang 2026) – bis zu 761 km Reichweite
- Tesla Model 3 (ab rund 40.000 €) – weiterhin der Bestseller seiner Klasse
Weitere Steuervorteile für E-Auto-Besitzer 2026
Neben der E-Auto-Förderung 2026 gibt es noch weitere finanzielle Vorteile. Deshalb lohnt sich der Umstieg gleich mehrfach.
Keine Kfz-Steuer bis 2035
Alle rein elektrischen Autos sind bis Ende 2035 von der Kfz-Steuer befreit – und zwar bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung. Dadurch sparst du bei einem vergleichbaren Diesel-SUV leicht 300 bis 500 Euro jedes Jahr. Mehr dazu erfährst du beim <a href=“https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/foerderung-elektroautos/“ target=“_blank“ rel=“noopener“>ADAC-Ratgeber zu E-Auto-Förderungen</a>.
Günstige Dienstwagensteuer
Für elektrische Firmenwagen gilt weiterhin der niedrige Steuersatz von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises – vorausgesetzt, der Listenpreis liegt unter 70.000 Euro. Diese Grenze wurde zuletzt angehoben.
Schnelle Abschreibung für Firmen
Unternehmen können E-Autos außerdem besonders schnell abschreiben. Dadurch sinkt die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich.
E-Auto-Förderung 2026 vs. alter Umweltbonus im Vergleich
| Punkt | Alter Umweltbonus (bis 2023) | E-Auto-Förderung 2026 |
|---|---|---|
| Wer bekommt sie? | Privat + Gewerbe | Nur Privatpersonen |
| Höchstbetrag | 6.750 € (mit Herstelleranteil) | 6.000 € (nur vom Staat) |
| Anteil vom Hersteller | Ja, war nötig | Nein, fällt weg |
| Einkommensgrenze | Keine | 80.000–90.000 € zvE |
| Soziale Staffelung | Gab es nicht | Ja, mit 3 Stufen + Kinderbonus |
| Gebrauchte Autos | Teilweise gefördert | Nicht gefördert |
| Wie viele Anträge? | Zwei (beim BAFA) | Nur einer (Online-Portal) |
| PHEV gefördert? | Ja (mit Einschränkungen) | Ja (max. 60 g CO₂/km oder 80 km Reichweite) |
| Preisobergrenze | 65.000 € Netto | Gibt es nicht |
