Das Verbrennerverbot 2035 ist nicht mehr das, was 2023 beschlossen wurde: Im Dezember 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die strikte Vorgabe deutlich aufzuweichen. Statt 100 Prozent weniger CO2 sollen Neuwagen ab 2035 nur noch 90 Prozent gegenüber 2021 einsparen. Die restlichen zehn Prozent dürfen über grünen Stahl, E-Fuels oder andere Maßnahmen ausgeglichen werden. Damit könnten Plug-in-Hybride und Range Extender auch nach 2035 verkäuflich bleiben. Beschlossen ist davon allerdings noch nichts.
Ich nehme dir in diesem Artikel die Aufregung aus dem Thema und sortiere, was Gesetz ist, was nur Vorschlag ist und was sich für dich als Autokäufer 2026 konkret ändert. Die wichtigste Botschaft vorweg, damit niemand in Panik einen Diesel verkauft oder überstürzt kauft: Bestehende Verbrenner sind von der Regelung nicht betroffen. Wer heute einen Benziner oder Diesel fährt, darf das auch nach 2035 tun. Alles Weitere ordne ich hier nüchtern und mit Quellen ein.

Warum das Thema gerade jetzt hochkocht
Das Verbrennerverbot stand 2026 ohnehin auf dem Prüfstand. Bereits in der ursprünglichen Verordnung von 2023 war eine Überprüfung für 2026 festgeschrieben. Diese Revision nutzen nun viele Akteure, um das Aus ganz oder teilweise zu kippen.
Den Anstoß gab ein Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2025. Er kam nicht aus dem Nichts, sondern nach massivem Druck der Autoindustrie und einzelner Mitgliedstaaten wie Deutschland und Italien. Seitdem überschlagen sich Schlagzeilen, die mal das Ende des Verbots verkünden und mal das Gegenteil.
Genau diese Gemengelage verunsichert Käufer. Lohnt sich 2026 noch ein neuer Diesel? Verliert mein Benziner schlagartig an Wert? Muss es jetzt zwingend ein Elektroauto sein? Diese Fragen beantworte ich weiter unten, nachdem die Faktenlage steht.
Was 2023 beschlossen wurde
Am 28. März 2023 einigte sich die EU auf eine klare Vorgabe. Ab 2035 müssen die CO2-Emissionen neu zugelassener Pkw gegenüber dem Basisjahr 2021 um 100 Prozent sinken. Praktisch bedeutet das ein faktisches Verkaufsverbot für neue Benziner und Diesel.
Auf Drängen der damaligen Bundesregierung wurde eine Tür offengelassen. Neuwagen, die ausschließlich mit klimaneutralen E-Fuels betrieben werden, sollten auch nach 2035 zulassungsfähig bleiben. Die genaue Ausgestaltung dieser Ausnahme blieb jedoch über Jahre ungeklärt.
Wichtig ist der Charakter der Regel. Sie betrifft ausschließlich Neuzulassungen. Wer ein Auto bis 2034 zulässt, genießt Bestandsschutz und darf es unbegrenzt weiterfahren. Auch der Verkauf und die Umschreibung von Gebrauchtwagen bleiben nach 2035 möglich.

Was die EU im Dezember 2025 geändert hat
Hier liegt der Kern der aktuellen Diskussion. Die EU-Kommission rückt von der strengen 100-Prozent-Vorgabe ab. Künftig sollen nur noch 90 Prozent weniger CO2 gegenüber 2021 verlangt werden, sofern die fehlenden zehn Prozent kompensiert werden.
Diese Kompensation kann über umweltfreundlich produzierten Stahl oder über klimafreundliche Kraftstoffe erfolgen. Der praktische Effekt ist erheblich. Plug-in-Hybride und Range Extender, also Fahrzeuge mit kleinem Verbrenner zur Reichweitenverlängerung, blieben damit auch nach 2035 erlaubt. Reine Verbrenner mit entsprechender Kompensation wären theoretisch ebenfalls denkbar.
Zusätzlich plant die Kommission Anreize für kleine, bezahlbare Elektroautos aus europäischer Produktion. Über sogenannte Super-Gutschriften sollen Hersteller belohnt werden, die günstige Stromer auf den Markt bringen. Das Ziel ist eine Mischung aus Klimaschutz und Schutz der heimischen Industrie.
Noch nicht beschlossen: was bis zum Herbst gilt
Diesen Punkt übersehen viele Berichte, und er ist entscheidend. Der Vorschlag der Kommission ist bislang nur ein Entwurf. Er muss durch das EU-Parlament und den Ministerrat, der sogenannte Trilog läuft 2026. Ein verbindlicher Beschluss wird im Herbst erwartet.
Bis dahin gilt rechtlich weiter die ursprüngliche Regel mit dem 100-Prozent-Ziel. Für deine Planung heißt das: Du solltest dich auf die wahrscheinliche Aufweichung einstellen, aber nicht fest darauf wetten. Im Gesetzgebungsverfahren kann sich ein Entwurf noch verschieben oder im Extremfall scheitern.
Auch die CO2-Flottengrenzwerte vor 2035 bleiben in Kraft. Seit 2025 gilt ein um 15 Prozent niedrigerer Wert gegenüber 2021, der bis 2029 läuft. Die Strafzahlungen für Hersteller wurden allerdings flexibilisiert und dürfen über mehrere Jahre verrechnet werden.
Wer was will: die Lager im Überblick
Die Debatte verläuft entlang klarer Linien, und beide Seiten führen handfeste Argumente. Ich gebe sie so wieder, wie die Beteiligten sie selbst vortragen.
Die Befürworter einer Aufweichung, darunter die größte Fraktion im EU-Parlament mit CDU und CSU, der Branchenverband VDA und Konzernchefs wie VW-Chef Oliver Blume, fordern Technologieoffenheit und flexible Übergangsfristen. Ihr Argument: Ein starres Verbot gefährde Arbeitsplätze und überfordere Verbraucher, während E-Fuels und Hybride einen sanfteren Übergang ermöglichten. Italien und Frankreich pochen zusätzlich auf den Schutz ihrer heimischen Hersteller.
Die Gegenseite, darunter die Grünen, Teile der Sozialdemokraten und Umweltverbände wie Greenpeace, warnt vor einer Verzögerung des Klimaschutzes. Ihr Argument: Der Umstieg auf E-Autos sei unvermeidlich, und jede Aufweichung verteuere den Wandel und schade dem Klima. Sie verweisen auf Analysen, wonach der Schritt vor allem der Industrie Zeit kauft, ohne den Verbrauchern zu nutzen.

E-Fuels: der umstrittene Hoffnungsträger
E-Fuels tauchen in fast jeder Debatte auf, deshalb lohnt der nüchterne Blick. Es handelt sich um synthetische Kraftstoffe, die aus Wasser und CO2 mithilfe von Strom hergestellt werden. Als klimaneutral gelten sie nur, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt und das CO2 der Atmosphäre entnommen wird.
Der Knackpunkt sind Effizienz und Kosten. Experten rechnen mit Herstellungskosten um fünf Euro pro Liter. Laut einer Analyse des Thinktanks Transport & Environment verursacht ein E-Fuel-Auto über den Lebenszyklus rund 53 Prozent mehr Emissionen als ein vergleichbares Elektroauto. Der ADAC weist zudem darauf hin, dass im Betrieb weiterhin Schadstoffe wie Stickoxide entstehen.
Für den Massenmarkt sind E-Fuels damit vorerst keine günstige Lösung. Als Nischenoption für Bestandsfahrzeuge oder bestimmte Anwendungen können sie dennoch eine Rolle spielen. Wer heute ein Auto kauft, sollte seine Entscheidung aber nicht auf die Verfügbarkeit billiger synthetischer Kraftstoffe stützen.
Noch einen Diesel oder Benziner kaufen?
Das ist die Frage, die mir am häufigsten begegnet. Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist weiterhin möglich und legal. Ein 2026 gekaufter Verbrenner darf unbegrenzt weiterfahren, auch über 2035 hinaus. Ein Fahrverbot durch das Aus für Neuzulassungen gibt es nicht.
Trotzdem solltest du nüchtern rechnen. Wer das Auto nur drei bis fünf Jahre behält, trägt kein nennenswertes Risiko. Wer es zehn Jahre und länger fahren will, sollte den steigenden CO2-Preis ab 2027 und mögliche lokale Einfahrbeschränkungen in Innenstädten einplanen. Diese betreffen vor allem ältere Diesel ohne moderne Abgasnorm.
Für reine Kurzstrecke und Stadtverkehr ist ein neuer Verbrenner 2026 selten die wirtschaftlichste Wahl. Hier schlägt ein günstiges Elektroauto den Diesel meist schon heute bei den Gesamtkosten. Für echte Vielfahrer ohne Lademöglichkeit kann der Diesel dagegen weiterhin sinnvoll sein.
Häufige Irrtümer zum Verbrennerverbot
Rund um das Thema kursieren mehr Mythen als Fakten. Drei Missverständnisse höre ich besonders oft, und alle drei sind falsch.
Erstens, der Glaube an ein Fahrverbot. Die EU-Regel betrifft nur Neuzulassungen, nicht den Betrieb bestehender Autos. Niemand wird 2035 gezwungen, seinen Verbrenner stillzulegen. Zweitens die Sorge vor einer Enteignung. Dein Eigentum bleibt dein Eigentum, der Wiederverkauf und die Umschreibung funktionieren weiter.
Drittens die Angst vor leeren Tankstellen. Solange Millionen Bestandsfahrzeuge unterwegs sind, bleibt das Tankstellennetz erhalten. Ein abruptes Ende von Benzin und Diesel ist nicht vorgesehen und wäre praktisch auch gar nicht umsetzbar. Wer diese drei Punkte kennt, kann die Schlagzeilen deutlich gelassener lesen.
Was passiert mit den Restwerten?
Diese Frage treibt die meisten Leser um. Eine seriöse Antwort muss ehrlich bleiben: Eine zuverlässige Prognose der Gebrauchtwagenpreise bis 2035 gibt es nicht. Zu viele Faktoren wirken zusammen, von der Spritpreisentwicklung bis zur Ladeinfrastruktur.
Einige Tendenzen lassen sich dennoch benennen. Solange Verbrenner uneingeschränkt weiterfahren dürfen, bricht ihr Wert nicht über Nacht ein. Die mögliche Aufweichung der Regel stützt die Restwerte von Diesel und Benziner eher, weil das Schreckgespenst eines abrupten Endes kleiner wird.
Auf der anderen Seite steigt ab 2027 der CO2-Preis, was fossilen Sprit verteuert. Das drückt langfristig auf die Attraktivität klassischer Antriebe. Mehr zu dieser Rechnung findest du in meinem Diesel-gegen-E-Auto-Kostenvergleich und in der Wertverlust-Analyse.

Was das Verbot für das Auto-Angebot bedeutet
Unabhängig vom genauen Ausgang läuft die Entwicklung in eine Richtung. Die Hersteller haben Milliarden in Elektroplattformen investiert und bringen Jahr für Jahr mehr Modelle auf den Markt. Diese Dynamik dreht sich nicht zurück, nur weil ein Grenzwert von 100 auf 90 Prozent sinkt.
Für Käufer ist das eine gute Nachricht. Die Auswahl an Elektroautos wächst, die Preise sinken, und gerade günstige Stromer aus europäischer Produktion sollen durch die geplanten Super-Gutschriften zusätzlich gefördert werden. Modelle wie der VW ID.Polo, der Citroën ë-C3 oder die neue Welle chinesischer Marken zeigen, wohin die Reise geht.
Gleichzeitig verschwindet der Verbrenner nicht über Nacht aus den Schauräumen. Plug-in-Hybride dürften im Übergang an Bedeutung gewinnen, falls die Aufweichung kommt. Wer flexibel bleiben will, hat 2026 so viele Antriebsoptionen wie nie zuvor.
Mein Rat: Was das für deinen Autokauf 2026 heißt
Kauf ruhig noch einen Diesel oder Benziner, wenn dein Fahrprofil dazu passt, etwa bei vielen Langstrecken ohne Lademöglichkeit. Dein Auto behält Bestandsschutz und darf nach 2035 unbegrenzt weiterfahren. Eine Panik wegen des Verbots ist sachlich nicht begründet.
Setz auf ein reines Elektroauto, wenn du überwiegend zu Hause oder am Arbeitsplatz laden kannst. Hier sprechen die laufenden Kosten, die Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und die aktuelle Förderung klar für den Umstieg, unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte. Diese Vorteile gelten heute und sind kein Wettstück auf 2035.
Prüf einen Plug-in-Hybrid nur, wenn du ihn konsequent lädst. Sollte die Aufweichung kommen, gewinnt diese Antriebsart an Zukunftssicherheit. Wer den Akku aber nie lädt, fährt ein teures, schweres Auto mit schlechtem Verbrauch. Stütze keine Kaufentscheidung allein auf einen Entwurf, der erst im Herbst entschieden wird. Belohnt wird, wer nach dem eigenen Fahrprofil entscheidet und nicht nach der Schlagzeile des Tages.
Gelten die Regeln auch für Motorräder und Oldtimer?
Eine berechtigte Rückfrage, denn die Schlagzeilen meinen fast immer nur Pkw. Die CO2-Verordnung für 2035 betrifft Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Motorräder fallen nicht unter diese spezielle Regelung und werden separat behandelt.
Oldtimer und Youngtimer genießen ohnehin Bestandsschutz. Ein historisches Fahrzeug mit H-Kennzeichen bleibt zulassungsfähig und fahrbar, auch weit nach 2035. Wer ein Liebhaberfahrzeug besitzt, muss sich vom Verbrenner-Aus nicht angesprochen fühlen.
Bei schweren Nutzfahrzeugen und Lkw läuft die Regulierung über eigene, ebenfalls verschärfte CO2-Vorgaben. Für den privaten Autokäufer ist das aber ein Nebenschauplatz. Entscheidend bleibt die Pkw-Regel, und die betrifft ausschließlich neu zugelassene Autos.
Verbrennerverbot 2035: beschlossen oder nur geplant?
| Punkt | Status (Stand Juni 2026) |
|---|---|
| 100-Prozent-CO2-Ziel ab 2035 (Verordnung 2023) | Gilt rechtlich weiter |
| Aufweichung auf 90 Prozent (Kommissionsvorschlag) | Nur Entwurf, nicht beschlossen |
| Plug-in-Hybride und Range Extender nach 2035 | Nur möglich, falls Aufweichung kommt |
| E-Fuels-Ausnahme | Im Grundsatz vorgesehen, Details offen |
| Flottengrenzwerte bis 2029 (minus 15 Prozent) | In Kraft, Strafen flexibilisiert |
| Bestandsfahrzeuge (heute zugelassen) | Dauerhaft erlaubt, kein Fahrverbot |
| Verbindlicher Beschluss | Im Trilog 2026, erwartet Herbst 2026 |
Daten: EU-Kommission, ADAC, Transport & Environment, Stand Juni 2026.
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Letzte Aktualisierung: 18. Juni 2026 · Datenquellen: EU-Kommission (Vorschlag Dezember 2025), ADAC, Transport & Environment, Greenpeace, WirtschaftsWoche, auto motor und sport, Wikipedia (Verbrennerverbot).
Das Verbrennerverbot 2035 ist eine EU-Regel, nach der neu zugelassene Pkw ab 2035 kein CO2 mehr ausstoßen dürfen. Es betrifft ausschließlich Neuwagen, nicht bestehende Fahrzeuge. Im Dezember 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Vorgabe von 100 auf 90 Prozent abzuschwächen. Beschlossen ist diese Aufweichung noch nicht.
Ja. Die Regelung gilt nur für Neuzulassungen, nicht für bestehende Autos. Wer einen Diesel oder Benziner besitzt, darf ihn auch nach 2035 unbegrenzt weiterfahren, verkaufen und umschreiben. Ein Fahrverbot oder eine Stilllegung ist nicht vorgesehen.
Die ursprüngliche Regel von 2023 gilt rechtlich weiter. Die im Dezember 2025 vorgeschlagene Aufweichung ist dagegen nur ein Entwurf. Sie muss noch durch EU-Parlament und Ministerrat. Ein verbindlicher Beschluss wird im Herbst 2026 erwartet.
Nach der ursprünglichen Regel nicht. Der Kommissionsvorschlag vom Dezember 2025 würde Plug-in-Hybride und Range Extender aber weiter erlauben, weil dann nur noch 90 statt 100 Prozent CO2-Reduktion gefordert wären. Sicher ist das erst nach dem Beschluss im Herbst 2026.
Das hängt vom Fahrprofil ab. Für Vielfahrer ohne Lademöglichkeit kann ein Diesel weiter sinnvoll sein, da er Bestandsschutz genießt. Für Stadt und Kurzstrecke ist ein günstiges Elektroauto meist die wirtschaftlichere Wahl. Eine Panik wegen des Verbots ist nicht begründet.
E-Fuels sind synthetische Kraftstoffe aus Strom, Wasser und CO2. Sie könnten Verbrenner nach 2035 zulassungsfähig halten, sind aber teuer (rund fünf Euro pro Liter) und ineffizient. Für den Massenmarkt sind sie vorerst keine günstige Lösung, eher eine Nische für Bestandsfahrzeuge.
