Das BAFA-Antragsportal für die neue E-Auto-Förderung 2026 öffnet noch in diesem Monat. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 80.000 Euro können bis zu 6.000 Euro Prämie für ihr neu zugelassenes Elektroauto sichern. Allerdings scheitert nach Erfahrung von Branchenkennern jeder zweite Antrag an sechs vermeidbaren Fehlern. Dazu zählen die fehlende BundID-Aktivierung mit zwei Wochen Vorlaufzeit, eine vergessene Händlervollmacht und nicht förderfähige Tageszulassungen. Die Antragstellung läuft ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland (FZD).
In dieser Anleitung zeige ich als Automobilingenieur jeden einzelnen Schritt: von der BundID-Einrichtung über die Dokumenten-Checkliste bis zum finalen Klick auf „Antrag absenden“. Außerdem erkläre ich die sechs typischen Stolperfallen, die nach Stand 6. Mai 2026 zu Ablehnungsbescheiden führen. Quellen sind die offizielle BAFA-Webseite, das Bundesumweltministerium, electrive.net sowie die ADAC-Förderübersicht.
BAFA Antrag E-Auto 2026: Die Schnellübersicht
Du hast 30 Sekunden? Hier alle Eckdaten in einer Tabelle.
| Eckdaten | Wert |
|---|---|
| Portal | Förderzentrale Deutschland (foerderzentrale.gov.de) |
| Portal-Start | voraussichtlich Mitte bis Ende Mai 2026 |
| Förderhöhe | 1.500 bis 6.000 Euro je nach Einkommen und Antrieb |
| Voraussetzung | BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat |
| Frist Antrag | spätestens 12 Monate nach Erstzulassung |
| Mindesthaltedauer | 36 Monate auf Antragsteller |
| Einkommensgrenze | 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
| Bonus pro Kind | 5.000 € höhere Einkommensgrenze (max. 2 Kinder) |
| Auszahlungsdauer | 6 bis 12 Wochen nach Bewilligung |
Meine Kurzfassung in einem Satz
Wer das BundID-Konto noch nicht aktiviert hat, sollte das heute starten – die Aktivierung dauert 1 bis 2 Wochen, und das Portal öffnet noch im Mai 2026.
Die neue E-Auto-Förderung 2026 unterscheidet sich grundlegend vom alten Umweltbonus. Statt am Listenpreis orientiert sich die neue Prämie am zu versteuernden Haushaltseinkommen. Daher profitieren Familien mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen am meisten. Außerdem wurde der Antragsweg auf ein einstufiges digitales Verfahren umgestellt, das ausschließlich über die Förderzentrale Deutschland (FZD) läuft.
In dieser Anleitung zeige ich, wie du den Antrag fehlerfrei stellst. Dazu gibt es konkrete Tipps zu BundID, ELSTER-Zertifikat, der Dokumenten-Checkliste und den sechs häufigsten Ablehnungsgründen. Schließlich erkläre ich, wie du die Auszahlungsdauer verkürzt und die staatliche Prämie mit Hersteller-Boni kombinierst. Alle Angaben basieren auf der offiziellen BAFA-Information Stand 2. Mai 2026.

Wer bekommt wie viel? Die Förderhöhen im Detail
Bevor du den Antrag stellst, solltest du genau wissen, mit welcher Summe du rechnen kannst.
Basisförderung nach Antriebsart
Die Förderung staffelt sich nach Antriebsart und Haushaltseinkommen.
| Einkommen pro Jahr | Reines E-Auto (BEV) | Plug-in-Hybrid / REEV |
|---|---|---|
| bis 45.000 € | 5.000 € (mit Sozialbonus 6.000 €) | 2.500 € (mit Sozialbonus 3.500 €) |
| 45.000 bis 60.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 60.000 bis 80.000 € | 3.000 € | 1.500 € |
| über 80.000 € | 0 € (keine Förderung) | 0 € (keine Förderung) |
Soziale Staffelung erklärt
Die Logik dahinter: Je niedriger dein zu versteuerndes Einkommen, desto höher die Prämie. Damit setzt die Bundesregierung gezielt einen Anreiz für Familien mit kleinerem Budget. Außerdem erhöht sich die Einkommensgrenze pro kindergeldberechtigtem Kind unter 18 Jahren um 5.000 Euro – allerdings maximal für zwei Kinder.
Beispielrechnung Familie mit zwei Kindern
Eine Familie mit 85.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und zwei Kindern unter 18 Jahren:
- Grundgrenze: 80.000 €
- Zuschlag pro Kind: 2 × 5.000 € = 10.000 €
- Effektive Einkommensgrenze: 90.000 €
- Förderhöhe BEV: 3.000 € (60.000 bis 80.000 € Stufe gilt nach Abzug)
Damit profitieren auch mittlere Einkommensschichten von der Förderung. Folglich lohnt es sich auch bei Einkommen knapp über 80.000 Euro, die Berechnung mit Kinderzuschlag durchzuführen.
Schritt 1: BundID einrichten (das Wichtigste vorab)
Ohne aktivierte BundID kein Antrag. Punkt. Daher muss dieser Schritt vor allem anderen erledigt werden.
Was ist die BundID?
Die BundID ist das zentrale digitale Bürgerkonto der Bundesrepublik Deutschland. Sie funktioniert wie ein einheitlicher Login für alle staatlichen Online-Dienste. Außerdem gewährleistet sie die rechtssichere Identifikation beim BAFA-Antrag. Ohne BundID kann das BAFA deine Identität nicht zweifelsfrei feststellen, sodass der Antrag schon vor dem Ausfüllen scheitert. Folglich ist die BundID-Aktivierung der wichtigste Schritt vor jedem weiteren Aufwand.
Drei Aktivierungswege
Es gibt drei Wege, eine BundID einzurichten. Die Wahl entscheidet über die Geschwindigkeit.
1: Online-Ausweis (eID) – schnellster Weg
- Vorteil: BundID ist in 1 bis 2 Stunden einsatzbereit
- Voraussetzung: aktivierter Personalausweis mit PIN, NFC-fähiges Smartphone und AusweisApp des Bundes
- Zeitaufwand: 15 Minuten Einrichtung plus AusweisApp-Installation
- Vertrauensniveau: hoch (höchste Stufe für BAFA-Antrag akzeptiert)
2: ELSTER-Zertifikat – mittelschneller Weg
- Vorteil: Wer ELSTER für die Steuererklärung nutzt, hat das Zertifikat bereits
- Aktivierungsdauer: 1 bis 3 Werktage
- Hinweis: Erfordert separate ELSTER-Anmeldung mit Aktivierungsbrief per Post
- Vertrauensniveau: substantiell (für BAFA-Antrag ausreichend)
3: Postident – langsamster Weg
- Aktivierungsdauer: 7 bis 10 Werktage
- Voraussetzung: Personalausweis und Filialbesuch der Deutschen Post
- Empfehlung: Nur wählen, wenn weder eID noch ELSTER verfügbar sind
Was nicht ausreicht
Eine reine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort berechtigt NICHT zur BAFA-Antragstellung. Das Vertrauensniveau ist zu niedrig. Folglich brauchst du zwingend eine der drei genannten Aktivierungsarten.
Mein Praxis-Tipp
Wer am Portal-Starttag im Mai 2026 antragsfähig sein will, sollte die BundID spätestens bis 10. Mai 2026 aktivieren. Andernfalls drohen Verzögerungen von ein bis zwei Wochen, in denen sich der Fördertopf möglicherweise schon füllt. Schließlich rechnet das Bundesumweltministerium mit rund 800.000 förderfähigen Anträgen über die mehrjährige Programmlaufzeit – Erfahrungen aus dem alten Umweltbonus zeigen jedoch, dass die ersten Wochen besonders nachfragestark sind.
Schritt 2: Die Dokumenten-Checkliste
Bevor du das Portal öffnest, sammelst du alle Unterlagen. Das spart später Zeit und vermeidet Antragsabbrüche.
Pflicht-Dokumente für jeden Antrag
Die folgenden Dokumente musst du ausnahmslos hochladen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auf deinen Namen
- Kauf- oder Leasingvertrag des Fahrzeugs
- Die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Haushaltsmitglieder (maximal 3 Jahre alt)
- EU-Konformitätsbescheinigung (CoC-Dokument) des Fahrzeugs
Zusätzliche Dokumente nach Situation
Je nach persönlicher Lage benötigst du weitere Nachweise.
Plug-in-Hybriden:
- CoC-Dokument als Nachweis der CO₂-Werte (max. 60 g/km) oder elektrischen Reichweite (mind. 80 km EAER-City-Wert)
Familien mit Kindern:
- Wenn Kinder im Steuerbescheid genannt sind: kein zusätzlicher Nachweis nötig
- Sonst: Kindergeldnachweis der Familienkasse, Kindergeldbescheid mit Aktualitätserklärung oder erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt
Rentnern ohne Steuererklärung:
- Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung
- Selbsterklärung über weitere Einkünfte
Leasing-Verträgen:
- Leasingvertrag mit Mindestlaufzeit von 36 Monaten
- Leasingkalkulationsblatt (folgt vom Leasinggeber innerhalb 6 Wochen nach Auslieferung)
Mein Praxis-Tipp zur Vorbereitung
Scanne alle Dokumente vor Portal-Start als hochwertige PDFs. Außerdem solltest du die Dateigrößen unter 5 MB halten. Schließlich speicherst du alles in einem Ordner mit klarer Bezeichnung – das vermeidet hektische Sucherei während der Antragstellung.
Schritt 3: Antrag im Portal stellen
Sobald die Förderzentrale Deutschland im Mai 2026 freigeschaltet ist, läuft die Antragstellung in fünf klaren Etappen.
Phase 1: Anmeldung mit BundID
Auf foerderzentrale.gov.de wählst du „Anmeldung Privatperson“ und authentifizierst dich mit BundID. Damit übernimmt das Portal automatisch deine Stammdaten – Name, Adresse, Geburtsdatum.
Phase 2: Antragsformular ausfüllen
Trage alle Fahrzeug- und Finanzierungsdaten ein:
- Hersteller, Modell, Variante
- Erstzulassungsdatum (muss nach 1. Januar 2026 liegen)
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) aus der Zulassungsbescheinigung
- Kaufpreis netto und brutto
- Finanzierungsform (Kauf oder Leasing)
Phase 3: Einkommensnachweise hochladen
Lade die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide hoch. Bei Partnerschaft müssen beide Einkommen erfasst werden. Außerdem solltest du nicht-relevante Felder im Bescheid schwärzen, um Datenschutz-Risiken zu minimieren – etwa Gesundheits- oder religiöse Angaben.
Phase 4: Fahrzeugnachweise hochladen
Hier lädst du Zulassungsbescheinigung, Kauf-/Leasingvertrag und CoC-Dokument hoch. Beim Leasing folgt das Leasingkalkulationsblatt nach.
Phase 5: Bestätigen und absenden
Nach finaler Überprüfung bestätigst du Datenschutzerklärung und Persönliche Erklärungen. Außerdem trägst du die Bankverbindung für die Auszahlung ein. Mit einem Klick auf „Antrag absenden“ ist der Antrag offiziell eingereicht.
Schritt 4: Was nach dem Antrag passiert
Sobald der Antrag eingereicht ist, beginnt die BAFA-interne Bearbeitung.
Bearbeitungsdauer und Auszahlung
Die Prüfung dauert nach Erfahrungswerten 4 bis 8 Wochen. Folglich landet das Geld typisch 6 bis 12 Wochen nach Antragstellung auf dem Konto. Der Zuwendungsbescheid wird vorab per Post oder ELSTER-Postfach zugestellt. Außerdem solltest du die Bankverbindung im Antrag mehrfach prüfen – Tippfehler bei der IBAN führen zu Verzögerungen von bis zu 6 Wochen.
Nachforderungen vermeiden
Falls Dokumente fehlen oder unklar sind, fordert das BAFA per Brief oder ELSTER-Postfach nach. Reagiere dann zügig – sonst verlängert sich die Bearbeitung um weitere 2 bis 4 Wochen. Außerdem wird das ELSTER-Postfach nicht automatisch auf neue Nachrichten hinweisen. Daher solltest du nach Antragstellung wöchentlich reinschauen.
Status des Antrags prüfen
Im Portal foerderzentrale.gov.de kannst du jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstatus deines Antrags einsehen. Die Vorgangsnummer ist neunstellig und wird dir nach erfolgreicher Antragstellung angezeigt. Notiere sie sicher ab – ohne Vorgangsnummer kann das BAFA bei Rückfragen deinen Antrag nicht eindeutig zuordnen.
Mindesthaltedauer beachten
Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf dich zugelassen bleiben. Bei vorzeitigem Verkauf oder Ummeldung fordert das BAFA die volle Prämie zurück. Daher solltest du die Haltedauer fest in deine Finanzplanung einbauen. Eine Ausnahme gilt nur bei Totalschaden mit gutachterlichem Nachweis – auch dann ist allerdings eine Meldung an das BAFA innerhalb von 14 Tagen Pflicht.
Die 6 häufigsten Fehler beim BAFA-Antrag
Erfahrungswerte aus der ersten Welle von Anträgen zeigen sechs typische Stolperfallen. Hier die ehrliche Übersicht zur Vermeidung.
Fehler 1: BundID erst kurz vor Antragstellung einrichten
Wer die BundID erst eine Woche vor Portal-Start aktiviert, kann nicht rechtzeitig antragen. Daher BundID heute anstoßen, nicht morgen.
Fehler 2: Fehlende Vollmacht beim Händler-Antrag
Vertragshändler dürfen den Antrag im Auftrag des Käufers stellen. Allerdings nur mit schriftlicher Vollmacht. Ohne diese weist das BAFA den Antrag formal ab, selbst wenn alle anderen Unterlagen korrekt sind.
Fehler 3: Tageszulassung oder Vorführwagen falsch eingeschätzt
Tageszulassungen sind nach dem 2026er-Förderregel-Werk nicht förderfähig. Das gleiche gilt für Vorführwagen mit Erstzulassung auf den Händler. Förderfähig sind ausschließlich Neuwagen mit Erstzulassung direkt auf den Antragsteller.
Fehler 4: 12-Monats-Frist verpasst
Anträge müssen spätestens 12 Monate nach Erstzulassung gestellt werden. Wer länger wartet, verliert den Anspruch komplett. Daher den Zulassungsmonat fest im Kalender markieren.
Fehler 5: Vorzeitiger Verkauf vor Ablauf der 36-Monate-Haltedauer
Das geförderte Fahrzeug muss 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Wer früher verkauft, muss die volle Prämie zurückzahlen. Folglich gilt die Förderung nur für Käufer mit langfristigem Halteplan.
Fehler 6: Hersteller-Bonus mit BAFA falsch kombiniert
Hersteller-Boni von BYD, Tesla, Ford und anderen sind grundsätzlich mit der BAFA-Prämie kombinierbar. Allerdings muss der Hersteller-Anteil bereits auf der Rechnung als Rabatt erscheinen. Wer die Rabatt-Gestaltung übersieht, verliert oft den vollen BAFA-Anspruch oder den Hersteller-Bonus.
Hersteller-Boni clever mit BAFA-Prämie kombinieren
Wer die staatliche Förderung mit Hersteller-Aktionen kombiniert, kann den Kaufpreis fast halbieren.
Beispiele für aktuelle Kombinationen
Folgende Modelle haben aktuell starke Hersteller-Boni, die mit der BAFA-Prämie kombiniert werden können:
- BYD Dolphin Surf: ab 18.990 € nach Hersteller-Bonus, weitere 6.000 € BAFA = effektiv 12.990 €
- Citroën ë-C3: ab 23.990 €, mit voller BAFA-Förderung effektiv 17.990 €
- Renault 5 E-Tech: ab 27.900 €, mit voller BAFA-Förderung effektiv 21.900 €
Was beim Vertrag wichtig ist
Der Hersteller-Anteil muss als Rabatt direkt auf der Rechnung erscheinen. Außerdem muss der Brutto-Listenpreis erkennbar sein. Daher solltest du den Vertrag vor Unterschrift genau prüfen lassen – etwa von der Verbraucherzentrale.
Sonderfall Leasing
Beim Leasing gelten dieselben Förderhöhen und Bedingungen. Die Vertragslaufzeit muss allerdings mindestens 36 Monate betragen. Außerdem muss das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen werden, nicht auf den Leasinggeber. Folglich klärst du diesen Punkt vor Vertragsunterschrift mit dem Händler.
Erste Banken bieten zudem Autokredite mit eingerechneter Vorfinanzierung der BAFA-Prämie an. Damit startest du mit einer niedrigeren Monatsrate, ohne die volle Prämie vorstrecken zu müssen. Schließlich ist die Auszahlungsdauer von 6 bis 12 Wochen für viele Käufer eine spürbare Liquiditätshürde.
Sonderfall Plug-in-Hybride
Plug-in-Hybride sind nur dann förderfähig, wenn sie höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern (EAER-City-Wert) haben. Außerdem muss die Erstzulassung bis zum 30. Juni 2027 erfolgen. Daher solltest du das CoC-Dokument vor Kaufabschluss prüfen.
Welche Hilfe bei der Antragstellung verfügbar ist
Wer beim Antrag unsicher ist, kann auf mehrere Beratungsangebote zurückgreifen.
BAFA-Hotline und Kontaktformular
Das BAFA bietet eine telefonische Beratung unter 06196 908-1009 sowie ein Kontaktformular auf der offiziellen Website. Außerdem ist die fachliche E-Mail-Adresse ELEKTROMOBILITAET@bafa.bund.de für inhaltliche Fragen erreichbar. Allerdings sind die Wartezeiten in den ersten Wochen nach Portal-Start oft lang.
Verbraucherzentrale-Beratung
Die Verbraucherzentrale berät kostenlos zu Fragen rund um die E-Auto-Förderung. Schließlich kann ein unabhängiger Blick auf den Kaufvertrag oder die Kombination aus BAFA und Hersteller-Bonus teure Fehler vermeiden.
Vertragshändler-Service
Viele Skoda-, VW- oder BYD-Händler übernehmen den BAFA-Antrag im Auftrag des Käufers. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht nötig. Daher solltest du beim Kauf direkt nachfragen, ob der Händler diesen Service anbietet – oft ist das in der Verkaufsberatung enthalten.
ADAC-Mitgliederservice
ADAC-Mitglieder erhalten kostenlose Hilfe bei der Antragstellung. Außerdem prüft der ADAC die Fördervoraussetzungen für dein konkretes Modell und hilft bei Fragen zur Mindesthaltedauer.
Fazit
Die neue E-Auto-Förderung 2026 ist deutlich besser durchdacht als der frühere Umweltbonus. Daher lohnt sich die Antragstellung für die meisten Familien mit Haushaltseinkommen unter 80.000 Euro klar.
Drei Empfehlungen für sofort
Empfehlung 1: BundID heute starten
Ohne aktivierte BundID kein Antrag. Schließlich ist das BundID-Konto kostenlos und in 15 Minuten beantragt. Daher kein Grund zum Aufschieben.
Empfehlung 2: Dokumente vor Portal-Start sammeln
Steuerbescheide, Zulassungsbescheinigung, CoC-Dokument und Kaufvertrag als PDF speichern. Außerdem alle Dateigrößen unter 5 MB halten.
Empfehlung 3: Hersteller-Boni jetzt prüfen
Viele aktuelle Hersteller-Aktionen enden im Sommer 2026. Folglich sollte die Kombination aus staatlicher Förderung und Hersteller-Bonus jetzt verglichen werden.
Wann sich der Antrag definitiv nicht lohnt
Bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen über 80.000 Euro (plus Kinderzuschlag) gibt es keine staatliche Prämie. Außerdem nicht für Tageszulassungen, Vorführwagen oder Gebrauchtwagen. Schließlich nicht für Fahrzeuge, die du innerhalb von 36 Monaten weiterverkaufen willst.
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Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2026. Datenquellen: BAFA E-Auto-Förderung 2026 Antrag vorbereiten, BAFA Fördervoraussetzungen, Bundesumweltministerium FAQ E-Auto-Förderung, ADAC Förderung Elektroautos, electrive.net BAFA E-Auto-Förderung, Verbraucherzentrale E-Auto-Prämie 2026. Hinweis: Förderhöhen und Antragsfristen können sich kurzfristig ändern. Für verbindliche Auskünfte gilt die offizielle BAFA-Information.
Das BAFA-Antragsportal für die E-Auto-Förderung 2026 soll voraussichtlich im Laufe des Mai 2026 öffnen. Die Antragstellung läuft ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland unter foerderzentrale.gov.de. Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026. Antragsteller haben bis zu 12 Monate nach Zulassung Zeit.
Pflicht sind: Zulassungsbescheinigung Teil I, Kauf- oder Leasingvertrag, die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller Haushaltsmitglieder (max. 3 Jahre alt) und das EU-Konformitätszertifikat (CoC). Bei Plug-in-Hybriden ist zusätzlich der CO₂-Wert über CoC nachzuweisen. Familien mit Kindern brauchen ggf. Kindergeldnachweis oder Meldebescheinigung. Rentner reichen Rentenbezugsbescheinigung plus Selbsterklärung ein.
Die BundID ist das digitale Bürgerkonto des Bundes und Pflicht-Voraussetzung für den BAFA-Antrag. Ohne aktivierte BundID kommst du nicht ins Portal. Die Aktivierung läuft über drei Wege: Online-Ausweis (1-2 Stunden), ELSTER-Zertifikat (1-3 Werktage) oder Postident (7-10 Werktage). Eine reine Basisregistrierung mit Passwort reicht nicht aus.
Die Förderung staffelt sich nach Einkommen: bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 45.000 Euro gibt es bis zu 6.000 Euro für reine E-Autos. Bei 45.000-60.000 Euro sind es 4.000 Euro, bei 60.000-80.000 Euro noch 3.000 Euro. Plug-in-Hybride bekommen die Hälfte. Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro.
Ja. Die Förderung gilt rückwirkend für alle Elektroautos mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026. Du hast bis zu 12 Monate nach der Zulassung Zeit für den Antrag. Wer bereits ein E-Auto in 2026 gekauft hat, kann den Antrag stellen sobald das Portal im Mai 2026 öffnet. Wichtig ist die rechtzeitige BundID-Aktivierung.
Die Bearbeitung dauert nach Erfahrungswerten 4 bis 8 Wochen ab Antragstellung. Die Auszahlung folgt typisch 6 bis 12 Wochen nach Antrag auf das angegebene Konto. Der Zuwendungsbescheid kommt vorher per Post oder ELSTER-Postfach. Du musst den Kaufpreis zunächst voll vorstrecken. Erste Banken bieten Autokredite mit Vorfinanzierung der BAFA-Prämie an.
