Wer „Bußgeld Winter Auto“ googelt, erwartet saftige Strafen. Doch das Guckloch in der Eisscheibe kostet laut Bußgeldkatalog nur 10 Euro. Teuer ist dagegen etwas anderes: der laufende Motor beim Kratzen mit 80 Euro. Ohne Winterreifen auf Schnee zahlst du sogar 60 bis 120 Euro plus Punkt, und auch der Halter haftet.
Ich habe den aktuellen Bußgeldkatalog, die StVO und die Winterhinweise von ADAC, HUK und ÖAMTC Punkt für Punkt abgeglichen. Dabei bekommst du jede Summe mit Paragraf und Quelle, Stand 30.10.2026. Dazu kommen drei Mythen im Faktencheck, ein Kasten für den Skiurlaub und eine Morgenroutine für zehn Minuten.
Warum das Thema Bußgeld Winter Auto gerade jetzt zählt
Die ersten Frostnächte sind da, und in Österreich gilt ab dem 1. November wieder die Winterpflicht. Viele fahren deshalb in diesen Wochen zum ersten Mal mit vereister Scheibe los. Genau dann schaut die Polizei gern genauer hin.
Eine Neuerung macht die kleinen Sünden 2026 lästiger. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten sechs statt drei Monate. So steht es in § 26 Absatz 3 StVG. Ein Bescheid wegen des Eisbretts aus dem Januar kann also noch im Juni im Briefkasten liegen.
Die Beträge für Wintersünden blieben 2026 gleich, denn die letzte große Runde war die Bußgeldnovelle vom 9. November 2021. Damals stieg zum Beispiel das Bußgeld für den unnötig laufenden Motor auf 80 Euro.
Eine Regel ist dagegen noch recht frisch. Seit dem 1. Oktober 2024 zählen in Deutschland nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als Winterreifen. Alte M+S-Reifen ohne Bergsymbol stehen aber noch in vielen Kellern. Wer sie diesen Winter trotzdem aufzieht, fährt rechtlich auf Sommerreifen.
Mein Ansatz für diesen Text ist simpel. Ich trenne dabei, was wirklich teuer wird, von dem, was nur nach Ärger klingt. Denn beim Auto im Winter ist das Bußgeld selten die größte Gefahr. Meist ist es die Haftung nach einem Unfall.
Guckloch und vereiste Scheiben: 10 Euro, aber nicht nur
Die Grundregel steht in § 23 Absatz 1 StVO. Du musst als Fahrer dafür sorgen, dass deine Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs leidet. Eis und Schnee auf den Scheiben fallen genau darunter.
Der Bußgeldkatalog (BKatV) setzt dafür unter Nummer 107.1 genau 10 Euro an. Ein Guckloch reicht laut ADAC allerdings ausdrücklich nicht. Frontscheibe und Seitenscheiben müssen frei sein, ebenso die Außenspiegel.
Bei der Heckscheibe gibt es jedoch eine Ausnahme. Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass sie bei funktionierenden Außenspiegeln nicht frei sein muss (Aktenzeichen 3 Ss 12/86). Ich kratze sie trotzdem, denn rückwärts ausparken mit Eispanzer macht niemand gut.
Und wenn es kracht? Der Katalog kennt für Nummer 107.1 keinen eigenen Aufschlag. Die HUK nennt trotzdem Beträge ab 35 Euro, wenn jemand in Gefahr gerät oder ein Unfall passiert. Laut ADAC droht dir dann zudem eine Mithaftung. Bei Verletzten kann aus der Ordnungswidrigkeit sogar eine Straftat werden.
Licht und Kennzeichen: die vergessenen Stellen
Viele kratzen die Scheibe und vergessen dann den Rest. Dabei muss das Kennzeichen laut § 23 StVO stets gut lesbar sein, sonst kostet es 5 Euro (BKatV Nummer 107.3).
Verschneite Scheinwerfer sind teurer. Denn wer Beleuchtung „in verdecktem oder beschmutztem Zustand“ benutzt, zahlt laut BKatV Nummer 73 genau 20 Euro. Mit Gefährdung sind es 25 Euro, mit Sachschaden 35 Euro. Der ADAC Nordrhein nannte 2021 noch 10 Euro, maßgeblich ist aber der Katalog.
Schnee auf dem Autodach: Bußgeld und Haftung im Winter
Die Schneehaube auf dem Dach sieht harmlos aus. Laut ADAC kostet sie aber 25 Euro, auch ohne akute Gefahr. Der Grund ist simpel: Sobald du bremst, rutscht der Schnee auf deine Frontscheibe. Auf der Autobahn löst er sich dagegen als Platte und fliegt dem Hintermann entgegen.
Die 25 Euro sind also die billigste Variante. Wenn du andere gefährdest oder ein Schaden entsteht, steigt der Betrag laut ADAC. Die Kanzlei Stolle nennt bis etwa 90 Euro bei konkretem Schaden, Punkte sind dann ebenfalls möglich. Das gilt übrigens auch für Haube und Kofferraumdeckel.
Wer zahlt, wenn die Eisplatte einschlägt
Jetzt wird es ernst. Falls eine Eisplatte von deinem Dach ein Auto hinter dir trifft, zahlt deine Kfz-Haftpflicht den Schaden des anderen. Danach stuft dich der Versicherer in der Regel zurück. Dein eigener Schaden ist ein anderes Thema: Laut t-online kann dein Versicherer kürzen, wenn das Auto nicht verkehrssicher war.
Bist du dagegen selbst das Opfer, notierst du Kennzeichen und Zeugen. Laut ADAC Nordrhein holst du dir das Geld dann von der Haftpflicht des Verursachers. Falls der Verursacher nicht zu ermitteln ist, bleibt nur die eigene Vollkasko.
Kommt ein Mensch zu Schaden, droht laut ADAC im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ein Schneebesen für ein paar Euro ist dagegen ein gutes Geschäft. Mein Tipp: den Besen mit Teleskopstiel kaufen, sonst bleibt bei SUVs die Dachmitte liegen.
Motor warmlaufen lassen: 80 Euro für fünf Minuten
Der Klassiker am Wintermorgen: Motor an, Gebläse auf Stufe vier, dann in Ruhe kratzen. Genau das verbietet § 30 Absatz 1 StVO. Dort heißt es: „Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen.“
Der Bußgeldkatalog setzt für unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung 80 Euro an (BKatV Nummer 117). Vorher waren es 10 Euro, wie der ADAC noch 2015 schrieb. Seit der Novelle vom November 2021 kostet es das Achtfache.
Technisch bringt das Warmlaufen ohnehin wenig. Der ADAC hat es im Oktober 2024 bei minus 10 Grad gemessen. Nach vier Minuten im Leerlauf hatte das Öl erst minus 7 Grad, aus der Lüftung kam ein laues Lüftchen von rund 13 Grad. Dabei verbrauchte der Motor etwa 0,1 Liter.
Laut ADAC schadet die Warmlaufphase dem Motor sogar. Denn das Öl braucht länger bis zur Betriebstemperatur, die Reibung bleibt hoch. Also: erst kratzen, dann starten, dann sanft losfahren.
Standheizung und E-Auto: Darf das Auto im Winter vorheizen?
Eine Standheizung mit Kraftstoff bei abgestelltem Motor ist erlaubt, laut ADAC sogar eine gute Alternative für Laternenparker. Genau darauf zielt § 30 StVO: unnötig laufende Motoren, Lärm und vermeidbare Abgase.
Beim E-Auto läuft kein Verbrennungsmotor, und es entstehen keine Abgase. Laut ADAC haben fast alle Elektroautos eine Standheizung serienmäßig, die du per App oder Timer startest. Ein Urteil speziell zum E-Auto habe ich allerdings nicht gefunden. Der Fall Toyota zeigt aber die Linie: Der Hersteller schaltete die Standklimatisierung bei Vollhybriden zeitweise ab, weil dabei der Verbrenner anspringt. Plug-in-Hybride und E-Autos nahm Toyota aus, denn sie heizen elektrisch aus dem Akku.
Daraus folgt meine Lesart für Plug-in-Hybride: Springt beim Vorheizen der Benziner an, hilft dir das Kabel nicht. Beim reinen Stromer hängst du das Auto am besten an die Wallbox. Dann kommt die Energie laut ADAC Südbayern aus dem Netz und kostet keine Reichweite.
Ohne Winterreifen im Winter: Bußgeld für Fahrer und Halter
In Deutschland gibt es keine Pflicht nach Kalender. § 2 Absatz 3a StVO verlangt passende Reifen nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Die Regel „von O bis O“ ist also nur eine Faustregel, kein Gesetz.
Wer im Winter bei solchen Bedingungen ohne Winterreifen Auto fährt, zahlt laut ADAC 60 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt. Wenn du andere behinderst, sind es 80 Euro. Mit Gefährdung nennen die HUK und die Initiative „Gib Acht im Verkehr“ 100 Euro, bei einem Unfall 120 Euro, jeweils mit Punkt. Der Halter kann zudem eigene 75 Euro und einen Punkt bekommen, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt. Diese Halterregel gilt seit dem 1. Juni 2017. Sie trifft zum Beispiel den Chef mit Firmenwagen oder die Eltern, die dem Kind das Auto leihen.
Alpine-Symbol statt M+S
Als Winterreifen zählt seit dem 1. Oktober 2024 nur noch ein Reifen mit Alpine-Symbol, also Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die Übergangsfrist für alte M+S-Reifen ohne dieses Symbol endete am 30. September 2024. Ganzjahresreifen gehen, wenn sie das Bergsymbol tragen. Welche Modelle sich fürs E-Auto lohnen, steht in meinem Text zu Winterreifen fürs E-Auto im ADAC-Test.
Was die Versicherung daraus macht
Das Bußgeld ist dabei der kleinste Posten. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf Schnee prüft die Kasko laut bussgeldkatalog.org oft grobe Fahrlässigkeit. Dann drohen Kürzungen bis zum Wegfall der Leistung. Zudem kann dich auch in der Haftpflicht eine Mithaftung treffen: Das AG Trier sah in einem Fall 20 Prozent. Der Bund der Versicherten rät deshalb zu Tarifen, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Kündigen kannst du in der Regel bis zum 30. November.
Licht, Nebel, Schneeketten: die kleinen Winter-Bußgelder
Drei Regeln kennen viele nur halb. Dabei kosten sie schnell 20 bis 60 Euro.
- Abblendlicht bei Schneefall: Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, brauchst du laut § 17 Absatz 3 StVO auch am Tag Abblendlicht. Innerorts kostet der Verstoß 25 Euro, mit Sachschaden 35 Euro. Außerorts sind es dagegen 60 Euro (BKatV Nummer 75 und 76).
- Nebelschlussleuchte: Sie darf nur an, „wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt“. Der Wortlaut nennt Nebel, aber nicht Schneefall. Falsches Einschalten kostet laut BKatV Nummer 73 genau 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro.
- Tempo bei schlechter Sicht: Liegt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen unter 50 Metern, gilt laut § 3 Absatz 1 StVO höchstens Tempo 50. Wer schneller fährt, zahlt nach der normalen Tempotabelle.
- Schneeketten: Das runde blaue Zeichen 268 schreibt Ketten vor. Wer es ignoriert, zahlt laut bussgeldkatalog.org 20 Euro. Mit Ketten gilt laut § 3 Absatz 4 StVO immer höchstens 50 km/h, auch bei bester Lage.
Die Nebelschlussleuchte ist mein persönliches Ärgernis. Bei dichtem Schneetreiben schalten sie viele an, obwohl die Sicht 150 Meter beträgt. Dann blendet das rote Licht den Hintermann, und genau deshalb ist es verboten.
Drei Winter-Mythen im Faktencheck
Mythos 1: „Mit Winterstiefeln oder Handschuhen ist Autofahren verboten.“ Falsch. Laut ADAC schreibt kein Gesetz bestimmtes Schuhwerk vor, auch Handschuhe sind nicht verboten. Allerdings können dicke Stiefel das feine Dosieren der Pedale erschweren. Nach einem Unfall kann das laut ADAC dann Ärger mit der Versicherung geben.
Gefährlicher ist die dicke Jacke. Im ADAC-Crashtest lag der Gurt über dem Anorak zu locker. Dadurch schnitt der Beckengurt schon bei 16 km/h tief in den Bauch ein. Deshalb gilt: Jacke aus oder zumindest öffnen.
Mythos 2: „Ohne Frostschutz im Wischwasser gibt es ein Bußgeld.“ Einen eigenen Tatbestand dafür habe ich im Katalog nicht gefunden, auch die HUK nennt keinen Betrag. Trotzdem wird es indirekt teuer. Denn wer mit verschmierter Scheibe fährt, landet wieder bei der beeinträchtigten Sicht. Und wer den Motor laufen lässt, damit der Tank auftaut, zahlt sogar 80 Euro. Die HUK rät zu einem Mittel, das bis minus 15 Grad schützt.
Mythos 3: „Ein zugeschneites Schild gilt nicht.“ Auch das stimmt so nicht. Laut ADAC bleibt das Zeichen gültig, wenn seine Form erkennbar ist oder du die Strecke kennst. Das achteckige Stoppschild erkennst du zum Beispiel auch unter Schnee.
Die Tabelle: Bußgeld Winter Auto auf einen Blick
Hier steht jedes Bußgeld im Winter rund ums Auto, dazu Paragraf und Quelle.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Sicht vereist (Guckloch) | 10 Euro | keine | § 23 StVO, BKatV 107.1 | BKatV, ADAC |
| Kennzeichen unlesbar | 5 Euro | keine | § 23 StVO, BKatV 107.3 | BKatV |
| Licht verdeckt | 20 Euro (25 bis 35 mit Folgen) | keine | § 17 StVO, BKatV 73 | BKatV |
| Schnee auf dem Dach | ab 25 Euro | keine | § 23 StVO | ADAC |
| Motor laufen lassen | 80 Euro | keine | § 30 StVO, BKatV 117 | BKatV, ADAC |
| Ohne Winterreifen | 60 Euro | 1 | § 2 Absatz 3a StVO, BKatV 5a | BKatV, ADAC |
| … mit Behinderung | 80 Euro | 1 | BKatV 5a.1 | BKatV |
| … mit Gefährdung, mit Unfall | 100 Euro, 120 Euro | 1 | § 2 Absatz 3a StVO | HUK, Gib Acht |
| Halter lässt es zu | 75 Euro | 1 | Halterregel seit 2017 | ADAC, HUK |
| Kein Abblendlicht bei Schneefall | 25 Euro innerorts, 60 Euro außerorts | außerorts 1 | § 17 StVO, BKatV 75, 76 | BKatV, mobile.de |
| Nebelschlussleuchte ohne Nebel | 20 Euro | keine | § 17 StVO, BKatV 73 | BKatV |
| Zeichen 268 ignoriert | 20 Euro | keine | § 41 StVO | bussgeldkatalog.org |
Mein Fazit: Fast jedes Bußgeld im Winter rund ums Auto ist ein Verwarngeld ohne Punkt. Richtig teuer wird es erst nach einem Unfall, und das steht in keiner Zeile.
Skiurlaub: Was in Österreich und der Schweiz gilt
Österreich: Vom 1. November bis 15. April gilt eine situative Winterpflicht. Bei Schneematsch, Schnee oder Eis auf der Fahrbahn brauchst du Winterreifen an allen Rädern. Alternativ sind Schneeketten an den Antriebsrädern erlaubt, wenn die Straße durchgehend oder fast durchgehend bedeckt ist. Dabei gilt laut ADAC eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen. Anders als bei uns reicht dort auch M+S.
Der ÖAMTC nennt ein Bußgeld ab rund 100 Euro. Wenn du andere gefährdest, sind theoretisch bis zu 10.000 Euro möglich. Ältere Quellen nennen noch 5.000 Euro als Obergrenze, auch auf der ADAC-Seite steht beides. Sobald ein Schild die Kettenpflicht anzeigt, müssen es laut ADAC Ketten aus Stahl sein.
Eine Falle für Deutsche: Bei uns ist ein Winterreifen mit 3 mm Profil noch legal. In Österreich gilt er jedoch unter 4 mm nicht mehr als Winterreifen. Vor der Abfahrt also messen. Was die Maut kostet, steht in meinem Text zur Vignette 2027 für Österreich.
Schweiz: Hier gibt es laut ADAC keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Das Auto muss aber jederzeit betriebssicher und beherrschbar sein. Wer mit falschen Reifen den Verkehr behindert oder einen Unfall baut, muss mit rechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen rechnen. Gesetzlich gilt 1,6 mm Profil, empfohlen sind 4 mm. Ketten sind nur Pflicht, wo ein Schild es anordnet.
Morgenroutine: So startest du dein Auto im Winter ohne Bußgeld
Mit dieser Reihenfolge bringst du dein Auto im Winter in rund zehn Minuten ohne Bußgeld vom Hof:
- Am Abend: Abdeckfolie auf die Frontscheibe legen. Laut ADAC friert die Scheibe dann gar nicht erst zu. Kurz vor dem Parken die Waschanlage laufen lassen, dann klebt morgens weniger Salz.
- Wischwasser: Frostschutz bis mindestens minus 15 Grad einfüllen, wie die HUK rät.
- Motor bleibt aus: Erst kratzen, dann starten. Das spart dir die 80 Euro.
- Enteiserspray: Laut ADAC die einzige echte Alternative zum Eiskratzer. Eine Dose gehört ins Haus, nicht ins vereiste Auto.
- Nie heißes Wasser: Laut ADAC kann die Scheibe durch den Temperatursprung reißen. Zudem friert das Wasser sofort wieder an.
- Sanft kratzen: Zu viel Druck macht Schmutz zu Schleifpapier.
- Rundum frei: Front, Seiten, Spiegel, Heck, Lichter, Kennzeichen, Dach und Haube.
- Jacke aus: Erst dann anschnallen.
- E-Auto: Abfahrtszeit in der App setzen und am Kabel vorheizen. Springt der Stromer trotzdem nicht an, hilft mein Text zur E-Auto Starthilfe bei leerer 12-Volt-Batterie.
Mit Stromer am Kabel ist das übrigens der entspannteste Wintermorgen, den ich kenne. Das Auto ist warm, die Scheiben sind frei, und der Motor lief nie.
Mein Rat zum Bußgeld Winter Auto
- Wenn du morgens wenig Zeit hast: Kauf Abdeckfolie und Enteiserspray. Das ist schneller als jedes Guckloch und kostet keine 10 Euro Bußgeld.
- Wenn du einen Verbrenner fährst: Finger weg vom Warmlaufen. 80 Euro für eine kalte Brise aus der Lüftung sind der schlechteste Deal des Winters.
- Wenn du ein E-Auto fährst: Vorheizen per App ist dein Vorteil, am besten an der Wallbox.
- Wenn deine Winterreifen älter sind: Such das Bergsymbol. Steht nur M+S drauf, gilt der Reifen seit Oktober 2024 nicht mehr.
- Wenn du in die Alpen fährst: Profil messen. Unter 4 mm bist du in Österreich ohne Winterreifen unterwegs.
- Wenn Schnee auf dem Dach liegt: Runter damit, immer. Hier geht es nicht um 25 Euro, sondern um die Haftung.
Beim Bußgeld Winter Auto gilt also eine einfache Rechnung. Die Strafen sind klein, die Folgen nach einem Unfall dagegen groß. Wer zehn Minuten früher aufsteht, spart sich beides.
Häufige Fragen: Bußgeld Winter Auto
Ladezeit-Rechner
Rechnet mit der durchschnittlichen Leistung über den ganzen Ladevorgang (nicht der Spitzenleistung) und ohne Ladeverluste. An der Wallbox sind 11 kW üblich, am Schnelllader 50 bis 300 kW.
Alle Rechner ansehenLaut Bußgeldkatalog kostet eine durch Eis oder Schnee beeinträchtigte Sicht 10 Euro, Grundlage ist § 23 Absatz 1 StVO. Ein Guckloch reicht laut ADAC nicht, Front- und Seitenscheiben sowie die Spiegel müssen frei sein. Nach einem Unfall drohen höhere Beträge und eine Mithaftung.
Unnötiges Laufenlassen des Motors kostet laut Bußgeldkatalog 80 Euro, Grundlage ist § 30 Absatz 1 StVO. Das gilt auch, wenn du nur das Wischwasser auftauen willst. Eine Standheizung mit ausgeschaltetem Motor ist laut ADAC erlaubt.
Ja. Beim reinen E-Auto läuft kein Verbrennungsmotor, es entstehen weder Abgase noch Motorlärm, auf die § 30 StVO zielt. Laut ADAC haben fast alle Elektroautos eine Standheizung serienmäßig. Am besten heizt du an der Wallbox vor, dann kommt der Strom aus dem Netz.
Weitere Fragen: Bußgeld Winter Auto
Laut ADAC kostet ein nicht geräumtes Dach 25 Euro, auch ohne konkrete Gefahr. Bei Gefährdung oder Schaden steigt das Bußgeld. Trifft eine Eisplatte ein anderes Auto, zahlt deine Kfz-Haftpflicht den Schaden, danach stuft dich der Versicherer meist zurück.
Der Fahrer zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt, mit Behinderung 80 Euro, mit Gefährdung 100 Euro und mit Unfall 120 Euro. Der Halter kann zusätzlich 75 Euro und einen Punkt bekommen. Seit dem 1. Oktober 2024 zählen nur Reifen mit Alpine-Symbol.
Ja. Vom 1. November bis 15. April brauchen alle Pkw bei Schnee, Schneematsch oder Eis Winterreifen oder Schneeketten an den Antriebsrädern. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm. Laut ÖAMTC drohen ab rund 100 Euro, bei Gefährdung deutlich mehr.

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Über den Autor: Amit Ahirrao ist professioneller Präzisionsfahrer und Gründer von AutoColumn. Er schreibt über Elektroautos, Verkehrsregeln im Alltag und darüber, was Fahrer vor dem Kauf und auf der Straße wirklich wissen müssen.
Quellen
Letzte Aktualisierung: 30.10.2026
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (gesetze-im-internet.de)
- BKatV Tabelle zur Erhöhung bei Gefährdung (lexmea)
- § 2 StVO
- § 3 StVO
- § 17 StVO
- § 23 StVO
- § 26 StVG
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- bussgeldkatalog.org: Winterreifenpflicht
- bussgeldkatalog.org: Halter und Winterreifen
- bussgeldkatalog.org: Guckloch reicht nicht
- bussgeldkatalog.org: Schneeketten
- bussgeldkatalog.org: Nebelscheinwerfer
- bussgeldkatalog.org: Handschuhe beim Fahren
- bussgeldkatalog.org: Neue Verjährungsfrist
- Stolle Rechtsanwälte: Schnee auf dem Autodach
- t-online: Schnee auf dem Autodach
- mobile.de: Bußgelder im Herbst und Winter
- motor1: Laufender Motor beim Eiskratzen kostet 80 Euro
- CORRECTIV: Kein neues Heizungsverbot für Autos
- auto motor und sport: Toyota Standklimatisierung







